Abrechnung
Nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, für Leistungen außerhalb dieses Verzeichnisses werden die GOÄ-Leistungen als Grundlage herangezogen und der 1,7 Fache bzw. 2,3 Fache Satz berechnet.
Bei unserer individuellen Behandlungsweise können wir leider auf Krankenversicherungen oder Beihilfen und deren eingeschränkte Erstattungspraxis keine Rücksicht nehmen.
Kostenträger (Privatversicherungen, Beihilfen, etc.) sind in den letzten Jahren restriktiv in der Erstattungspraxis geworden.
Auslegungen der Gebührenordnung, verwendete und verordnete Medikamente etc. werden gekürzt. Bitte rechnen Sie damit, dass wie bei den RVO-Kassen, Ihnen nicht alles erstattet wird.
Schwere und chronische Erkrankungen benötigen oftmals für den Erfolg umfangreiche Behandlungen.
Ich und meine Mitarbeiter versuchen in jedem Fall das optimale und kostengünstigste Behandlungsverfahren einzusetzen, um Sie völlig zufrieden zu stellen.
In diesem Sinne wünschen ich und mein Team Ihnen gute Besserung.